Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten, die eine Hochschuleinrichtung im Rahmen des Programms Erasmus+ durchführen kann.
Die Verleihung einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ist eine Voraussetzung für alle Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der unten aufgeführten Länder, die sich im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 für Projekte der Lernmobilität von Einzelpersonen, der innovativen Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen und/oder der Strategieentwicklung bewerben und beteiligen möchten.
Für Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist die ECHE nicht erforderlich, und der Qualitätsrahmen wird durch interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Hochschuleinrichtungen festgelegt. Die Charta wird für die gesamte Laufzeit des Programms verliehen.
Förderfähige Antragsteller
Anerkannte Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der folgenden Länder können sich um eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung bewerben:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- mit dem Programm assoziierte Drittstaaten unter den in der Rechtsgrundlage festgelegten Bedingungen (Island, Norwegen, Liechtenstein, Türkei, Nordmazedonien und Serbien)
- Westliche Balkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro.
Die nationalen Behörden benennen unter den Antragstellern die Hochschuleinrichtungen, die für die Teilnahme am Projekt Lernmobilität und/oder der Zusammenarbeit für Innovation und bewährte Verfahren im Rahmen des Programms in ihrem jeweiligen Land in Frage kommen.
Fristen
- 26 Januar 2023 17:00:00 (MEZ)
- 25 Januar2024 17:00:00 (MEZ)
- 28 Januar 2025 17:00:00 (MEZ)
- 27 Januar 2026 17:00:00 (MEZ)
- 26 Januar 2027 17:00:00 (MEZ)
Alle Details finden sich hier.
Opportunity offered by: European Commission